Unterstützung finden.
Spielraum gewinnen.
Förderungen, Beihilfen und Entlastungen für deinen Alltag. Verständlich erklärt – mit Voraussetzungen und direkten Wegen zu den offiziellen Stellen.

Hier findest du ausgewählte Angebote für private Haushalte in Österreich. Geldleistungen, Gebührenbefreiungen und Förderwegweiser sind jeweils gekennzeichnet. Ob ein Anspruch besteht, entscheidet die zuständige Stelle anhand deiner Situation. Bei Landesleistungen zählt die jeweilige Richtlinie.
Möglichkeiten nach Lebenslage
12 Themen zur Orientierung
Familienbeihilfe
2026: monatlich 138,40 € ab Geburt, 148 € ab 3 Jahren, 171,80 € ab 10 Jahren und 200,40 € ab 19 Jahren; mögliche Zuschläge kommen hinzu.
Voraussetzungen & Antrag
- Für wen?
- Eltern mit Lebensmittelpunkt in Österreich; Haushalt bzw. Unterhaltsleistung, Alter, Ausbildung und Aufenthaltsregeln sind zu prüfen.
- Wann?
- Alters- und Ausbildungsgrenzen beachten. Nicht jede volljährige Person ist anspruchsberechtigt.
- Wo?
- Finanzamt Österreich; bei Geburt in Österreich erfolgt die Gewährung häufig antragslos.
Kinderbetreuungsgeld
Pauschales Konto oder einkommensabhängiges Modell. Höhe und Bezugsdauer unterscheiden sich nach gewähltem System.
Voraussetzungen & Antrag
- Für wen?
- Unter anderem gemeinsamer Haushalt, Familienbeihilfenbezug, Eltern-Kind-Pass-Untersuchungen und Einhaltung der Zuverdienstgrenze; weitere Bedingungen je Modell.
- Wann?
- Antrag erforderlich. Vor der Wahl Bezugsdauer, Erwerbsbedingungen und Rückwirkung bei der zuständigen Kasse prüfen.
- Wo?
- Zuständiger Krankenversicherungsträger.
Wohnbeihilfe & Wohnzuschuss
Unterstützung bei anrechenbaren Wohnkosten. Höhe und förderfähige Kosten unterscheiden sich je Bundesland.
Voraussetzungen & Antrag
- Für wen?
- Hauptwohnsitz, Einkommen, Haushaltsgröße, Wohnungsart sowie Miet- oder Förderverhältnis sind nach Landesrecht zu prüfen.
- Wann?
- Antragsbeginn, Rückwirkung und Verlängerung sind regional unterschiedlich.
- Wo?
- Wohnbauförderungsstelle des Bundeslandes. Unten findest du die offiziellen Zugänge für alle neun Länder.
Heizkostenzuschuss
Einige Bundesländer und Gemeinden unterstützen private Haushalte bei Heizkosten. Es gibt keinen einheitlichen österreichweiten Betrag.
Voraussetzungen & Antrag
- Für wen?
- Meist sind Einkommen, eigener Haushalt und Hauptwohnsitz maßgeblich; die jeweilige Richtlinie entscheidet.
- Wann?
- Saisonale Antragsfenster prüfen. Ein Angebot aus dem Vorjahr ist kein Nachweis für eine offene Aktion.
- Wo?
- Gemeindeamt oder zuständige Landesstelle.
WOHNSCHIRM
Hilfe bei unbezahlbaren Mietschulden, Wohnungslosigkeit oder drohender bzw. erfolgter Energieabschaltung. Die Beratung ist kostenlos.
Voraussetzungen & Antrag
- Für wen?
- Je nach Programmsparte: Hauptwohnsitz in Österreich, finanzielle Notlage und weitere Voraussetzungen.
- Wann?
- Bei Mahnungen und Abschalt- oder Räumungsterminen frühzeitig einen Beratungstermin vereinbaren.
- Wo?
- WOHNSCHIRM-Beratungsstelle; dort werden Situation und mögliche Hilfe geklärt.
Studienbeihilfe
Unterstützung für ein Studium; der Betrag richtet sich unter anderem nach Einkommen und Familienverhältnissen.
Voraussetzungen & Antrag
- Für wen?
- Soziale Förderungswürdigkeit, günstiger Studienerfolg sowie weitere Voraussetzungen wie Alters- und Staatsbürgerschafts-/Gleichstellungsregeln.
- Wann?
- Wintersemester: 20. September–15. Dezember; Sommersemester: 20. Februar–15. Mai. Außerhalb dieser Fristen grundsätzlich erst ab Antragsmonat statt Semesterbeginn.
- Wo?
- Studienbeihilfenbehörde über stipendium.at.
AMS: Aus- & Weiterbildung
Je nach Bewilligung Unterstützung für Lebensunterhalt, Kurskosten oder Kursnebenkosten. Belegbare Kurs- und Nebenkosten können bis zu 100 % übernommen werden.
Voraussetzungen & Antrag
- Für wen?
- Vor allem arbeitslose Personen, deren Kurs die Vermittlungschancen erhöht; Ausnahmen sind möglich.
- Wann?
- Unbedingt vor Kursbeginn mit dem AMS abklären. Eine selbst gebuchte Weiterbildung wird nicht automatisch bezahlt.
- Wo?
- Zuständiges AMS bzw. MeinAMS.
Rezeptgebührenbefreiung
Mögliche Befreiung von Rezeptgebühren und vom e-card-Serviceentgelt. Für 2026 gilt bei Antrag als Richtwert für Alleinstehende 1.308,39 € monatliches Nettoeinkommen.
Voraussetzungen & Antrag
- Für wen?
- Bestimmte Gruppen sind automatisch befreit. Sonst werden Einkommen, Partner-/Haushaltsverhältnisse und gegebenenfalls erhöhter Medikamentenbedarf berücksichtigt.
- Wann?
- Aktuelle Nachweise einreichen. Der genannte Richtwert allein ist noch keine Anspruchszusage.
- Wo?
- Zuständiger Krankenversicherungsträger.
ORF-Beitrag & Energiekosten
Möglich sind ORF-Beitragsbefreiung, Telefonzuschuss und EAG-Kostenbefreiung. Für berechtigte Haushalte kommt auch ein Strom-Sozialtarif in Betracht; Studierende sind davon ausgenommen.
Voraussetzungen & Antrag
- Für wen?
- Für die ORF-Befreiung: anerkannte Anspruchsgruppe, mindestens 18 Jahre, Hauptwohnsitz in Österreich und Haushaltsnettoeinkommen unter der maßgeblichen Grenze.
- Wann?
- Befristung und Änderungen der Verhältnisse beachten. Geringes Einkommen allein reicht für die ORF-Befreiung nicht immer aus.
- Wo?
- ORF-Beitrags Service (OBS); offizieller Befreiungsrechner hilft bei der Vorprüfung.
Pflegegeld
Pauschaler Beitrag zu pflegebedingten Mehraufwendungen in sieben Stufen; keine vollständige Übernahme aller Pflegekosten.
Voraussetzungen & Antrag
- Für wen?
- Grundsätzlich mehr als 65 Stunden Pflegebedarf pro Monat, voraussichtlich mindestens sechs Monate und gewöhnlicher Aufenthalt in Österreich; Ausnahmen bestehen.
- Wann?
- Zuerkennung oder Erhöhung beantragen. Der Pflegebedarf wird begutachtet.
- Wo?
- Zuständiger Versicherungsträger; vorhandene Befunde können beigelegt werden.
Unterstützung bei Behinderung
Je nach Situation kommen Hilfsmittel, Wohnungs-/Fahrzeuganpassungen, Unterstützung in Ausbildung oder Gebührenvergünstigungen infrage.
Voraussetzungen & Antrag
- Für wen?
- Voraussetzungen unterscheiden sich je Leistung: etwa nachgewiesene Behinderung, Bedarf, Einkommen oder landesrechtliche Kriterien.
- Wann?
- Vor Anschaffung oder Umbau klären, ob eine vorherige Bewilligung erforderlich ist.
- Wo?
- Zuständige Förderstelle, Sozialministeriumservice, Sozialversicherung oder Bundesland laut Einzelprogramm.
Energie & Sanierung
Im Fördernavigator für Privatpersonen findest du Programme rund um Gebäude, Wärme, Strom und Mobilität.
Voraussetzungen & Antrag
- Für wen?
- Zielgruppe, Eigentum, technische Anforderungen und gegebenenfalls Einkommen müssen zum jeweiligen Programm passen.
- Wann?
- Offene Registrierung, Budget und Antrag vor Maßnahmenbeginn prüfen. Archivierte Programme sind nicht neu beantragbar.
- Wo?
- Offizielle Programmstelle laut Fördernavigator. Beendete Aktionen sind unten gesondert eingeordnet.
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Das Transparenzportal des Bundes bietet einen eigenen Einstieg für Privatpersonen. Dort kannst du zusätzliche Bundes-, Landes- und Gemeindeangebote nach deiner Lebenslage suchen.
Offizielles Transparenzportal öffnen ↗Dein Bundesland. Dein Zugang.
Direkt zu den offiziellen Informationen zur Wohnbeihilfe bzw. Wohnunterstützung. Diese Links sind keine allgemeine Anspruchszusage: In Niederösterreich ist beispielsweise auch das geförderte Wohnverhältnis maßgeblich. Heizkostenzuschüsse und weitere regionale Hilfen bitte zusätzlich bei Land oder Gemeinde prüfen.
Die Landeszugänge wurden am 27.10.2026 abgeglichen. Die einzelnen Landesrichtlinien wurden nicht vollständig zusammengefasst.
Auch der Status zählt.
Eine bekannte Förderung muss nicht für neue Anträge offen sein. Die folgenden Statusangaben beziehen sich auf den Prüfstand 27.10.2026.
Sanierungsbonus & Kesseltausch 2026
Die verlinkten KPC-Programmseiten melden ausgeschöpfte Mittel und derzeit keine neue Registrierung bzw. Antragstellung. Bestehende Verfahren bitte direkt mit der Förderstelle klären.
KPC: Kesseltausch 2026 ↗KPC: Sanierungsbonus 2026 ↗
Sauber Heizen für Alle 2026
Das Land NÖ nennt den 10.07.2026 als Ende der Neuregistrierung. Für bereits eingereichte Registrierungen bzw. Anträge sind laut Land Mittel reserviert.
Status beim Land Niederösterreich ↗In vier Schritten zum Antrag
- Passendes Angebot wählen. Zielgruppe, Hauptwohnsitz und zuständige Förderstelle abgleichen.
- Vorher nachfragen. Frist, Budget, mögliche Kombinationen und einen erforderlichen Antrag vor Bestellung oder Kursbeginn prüfen.
- Nachweise bereitlegen. Je nach Leistung Ausweis, Meldebestätigung, Einkommensnachweise, Mietunterlagen, Befunde oder Angebote.
- Offiziell einreichen. Antrag bei der verlinkten Stelle stellen, Bestätigung aufbewahren und Nachreichfristen beachten.
MR.INCOME bietet Orientierung und nimmt hier keine Förderanträge oder persönlichen Einkommensunterlagen entgegen. Die Auswahl ist kein vollständiges Verzeichnis aller Leistungen. Beträge beziehen sich auf die ausdrücklich genannten Jahre.
